Baurecht leicht gemacht
In Österreich wird das Baurecht auf Länderebene geregelt. Dadurch ist das Fertighaus in den neun Bundesländern unterschiedlichen Vorgaben unterworfen. Die grundlegenden Basisgesetze lassen sich durch Anpassungsfähigkeit mit einem Fertighaus gut befolgen.
Genehmigungsweg im Baurecht
In Österreich wird das Baurecht auf Länderebene geregelt. Dadurch ist das Fertighaus in den neun Bundesländern unterschiedlichen Vorgaben unterworfen. Die grundlegenden Basisgesetze lassen sich durch Anpassungsfähigkeit mit einem Fertighaus gut befolgen.
Allgemeine Regeln und Rechtsprechung
Bei einem Fertighaus handelt es sich Großteils um ein Haus der Gebäudeklasse eins. Die Bauvorschriften in den neun Bundesländern sind seit 2007 angeglichen. Die Vorgaben zur technischen Ausführung basieren auf den Richtlinien des österreichischen Instituts für Bautechnik in der jeweils aktuellsten Version. Alle Baurechtsausführungen sind uns bekannt. Die Unterteilung regelt äußere Bedingungen bezüglich der Bebauungserlaubnis, die Ausführungs- und Genehmigungsregeln, Dimensionierung und Gestaltung des Objekts und die architektonischen und technischen Konstruktionsvorgaben.
Rahmenbedingungen und Bebauungsvorgaben
Generell gilt für jeden Bauplatz, dass er als solcher ausgezeichnet sein muss. In diesem Bereich sind alle Vorgaben zu Grund und Boden gesammelt. Die generellen Erlaubnisse zur Bebauung, Einschränkungen oder Verbote und die Nutzung des Baugrunds finden sich hier niedergelegt. Wie bei gemauerten Gebäuden bestehen auch für ein Fertighaus Vorschriften zu Lage auf dem Grundstück, Nachbarschaft, Liegenschaftsgrenzen und die Anbindung an öffentliche Versorgungsnetze wie Gas, Strom und Wasser. In den länderspezifischen Regelungen spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die lokale und regionale Bebauungsplanung kann auch innerhalb eines Bundeslandes voneinander abweichen. Bedingungen der Natur und Umwelt äußern sich auch in Vorschriften zu Grünflächenanteilen, erlaubten Hausgrößen und die Objektplatzierung auf dem Grundstück.
Individuelle Erscheinung und Gestalt
Inwieweit das Baurecht in die Erscheinung und Gestalt des Bauobjekts eingreift, hängt von Rahmenbedingungen und Umgebung ab. Grundstücksgröße und Nachbarschaftsbebauung beeinflussen unter Umständen die Wahl an Dachformen, Fassadengestaltung und das Verhältnis von versiegelter und offener Grundstücksfläche. Die Gebäudehöhe, der Baustil und Vorgaben zur Grundstückseinfriedung werden mehr oder weniger umfangreich geregelt. Begleitend greifen einige Vorgaben auch in den Bauablauf und die Arbeitsverfahren bei der Erstellung des Hauses ein.
Architektonische Ausführung
Vor allem im Bereich der architektonischen Ausführung ist das Fertighaus flexibel und anpassbar: Normen und Vorgaben sind bei allen Fertighäusern von Haas erfüllt oder können durch kleine Anpassungen schnell modifiziert werden. Die vorliegende Grundkonstruktion kann gegebenenfalls mit optionalen Modulen erweitert oder verändert werden. Außenanlagen wie Balkone und Fassaden, Dacharten und Formen und statische oder formgebende Ansprüche sind genehmigungsfähig anpassbar.
Technische Ausführung
Die technischen Vorschriften im Bauwesen sind in den Richtlinien des Österreichischen Institut für Bautechnik niedergelegt. Sechs Richtlinien umfassen die relevanten technischen Teilbereiche. Das Fertighaus entspricht den Ansprüchen an Stabilität und Statik. Brandschutznormen sind erfüllt und die Richtlinien zu Wohngesundheit und Umweltverträglichkeit eingehalten. Wichtig und in einer eigenen Richtlinie geregelt sind auch die Sicherheit bei der Nutzung und die Freiheit von Barrieren. Die beiden letzten Richtlinien regeln auch im Fertighaus den Anspruch an die Dämmung. Schutz vor Geräuschen und Schall und Wärmedämmung in Verbindung zur Energiesituation bringen Fertighäuser im rechtskonformen Rahmen von Werk ab mit. In erweiterten Unterpunkten und Regelwerken sind werkstoffspezifische Regeln wie beispielsweise in der zutreffenden ÖNORM zu Themen wie Verbundsystemen und Glas niedergelegt.